FRAU LEHMANN’S
HUNDEREGISTER
HAMBURG
Seit dem 1. April 2006 können Hundehalter in Hamburg ihre Hunde hier anmelden:
im Internet (10 €)
in jedem Kundenzentrum(20 €)
in zuständigen Verbraucherschutzamt (20 €)
bei einem anerkannten Sachverständigen (20 €).
Ermäßigung der Hundesteuer und Anmeldegebühren Ermäßigung oder Erlass der Hundesteuer:
Hundehalter, die eine Ermäßigung oder einen Erlass der Hundesteuer wollen, müssen sich zusätzlich an
die Hundesteuerstelle wenden.
Ermäßigung der Anmeldungsgebühren:
Hundehalter, die aus sozialen Gründen ganz oder teilweise gemäß Hundesteuergesetz, siehe § 11 Absätze 1 bis
3, von der Hundesteuer befreit sind, zahlen die Hälfte der Anmeldungsgebühren1).1) Die Anmeldegebühren stehen
rot gefärbt oben hinter den jeweiligen Meldestellen.
Internet
Hundehalter registrieren ihren Hund am schnellsten und einfachsten über das Internet bei:
www.gateway.hamburg.de
Kundenzentrum
Die Kundenzentren der Freien und Hansestadt Hamburg sind die ehemaligen "Einwohnermeldämter":
Verbraucherschutzamt
Wenn Sie als Hundehalter im Zusammenhang mit der Anmeldung eine ausführliche Beratung wünschen oder
wenn Sie mit der Anmeldung noch innerhalb von 2006 einen Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht stellen
wollen, dann sind Sie hier bei dem Verbraucherschutzamt.
Hundehalter von Rottweilern und
Rottweilermischlingen müssen ihre Hunde beim Verbraucherschutzamt anmelden!
Anerkannte Sachverständige
Wenn Sie als Hundehalter im Zusammenhang mit der Anmeldung Ihren
Hund von der allgemeinen Anleinpflicht befreien lassen wollen und
hierzu eine Gehorsamsprüfung ablegen wollen, dann benötigen
Sie einen Anerkannten Sachverständigen.
Notwendige Angaben und Unterlagen
Hundehalter müssen bei der Anmeldung im Kundenzentrum, im
Verbraucherschutzamt oder bei einem anerkannten
Sachverständigen folgende Angaben machen und
Unterlagen mitbringen:
Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
Mikrochip-Nummer
Bescheinigung einer
Tierhaftpflichtversicherung
Rasse, Größe (Schulterhöhe),
Geschlecht und
Geburtsdatum
Ihres Hundes
Geld für die Gebühren
Hundehalter können
ihren Hund auch durch
eine bevollmächtigte
Person (schriftliche
Vollmacht) anmelden
lassen.